Fürsorgepflicht
ist Chefsache

- auch im Vertrieb!

Im ersten Moment denken Sie nun vielleicht: „Fürsorgepflicht – was hat dies mit Vertrieb zu tun?“. Im Vertrieb reden wir hierbei nicht im Detail von Arbeitssicherheit im Sinne von Schutzmatten, Helme oder Schutzkleidung, dennoch ist auch im Vertrieb Arbeitssicherheit bzw. die Fürsorgepflicht ein Thema, weshalb wir heute einmal kurz dieses Thema aufgreifen wollen.

Holen wir zu Beginn ein wenig weiter aus: In den Bereich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, fallen der Schutz-, die Sorgfalts- sowie Auskunftspflichten. Dies bedeutet, dass Ihr Chef alle möglichen Vorkehrungen treffen muss, um Ihre Gesundheit und Ihr Leben im Berufsalltag bestmöglich zu schützen.

Wenn wir hier nun nicht von Schutzkleidung sprechen, was bedeutet dies dann – bezogen auf den Vertrieb?

#1: Pausen:

Im Vertrieb teilen Sie sich Ihre Arbeitstage meist zu einem großen Teil selbst ein, weshalb es für Ihren Vorgesetzten eher schwerer rauszufinden ist, ob und welche Pausen Sie machen. Nichtsdestotrotz muss Ihr Arbeitgeber sich einen groben Überblick über Ihre Stundenaufzeichnungen machen und vor allem an Bürotagen Pausenzeiten überprüfen. Aus diesem Grund haben sich Firmen wie Gaerner mit speziellen Zeiterfassungsgeräten auseinandergesetzt bzw. können auch Sie mit Hilfe des AK Zeitspeichers Ihre Zeit aufzeichnen. Weiters fallen in diesen Bereich, dass Sie als Arbeitgeber dafür sorgen, dass Ihre Angestellten auch Überstunden mit Zeitausgleich abbauen und Ihren Urlaub konsumieren, um Überanstrengung zu verhindern. Dies bringt uns bereits zum nächsten Punkt.

#2 Überanstrengung:

Sales Manager, Key Account Manager, Vertriebsleiter und Co. neigen dazu sich möglichst viele Termine zu legen und diese erfolgreich zu absolvieren, teilweise verbunden mit weiten Autostrecken.

Speziell junge Vertriebler versuchen möglichst viele Leads zu generieren bzw. sind dem Ziel-Druck ausgesetzt. Genau hier kommt die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers wieder ins Spiel. Ein gesunder Stress kann durchaus ein Treiber sein, aber zu lange Stressphasen belasten den Körper und können im Burn-Out enden und dies hilft weder Ihnen noch dem Team.

Daher an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Nutzen Sie den Sommer und bauen Sie Überstunden und Urlaub ab, denn in dieser Zeit sind Ihre Kunden häufig ebenfalls nicht zu erreichen.

#3 Ruhe- und Pausenräume:

Um die oberen Punkte so gut wie möglich umsetzen zu können, sollten Unternehmen auch Pausen- bzw. Ruheräume haben. Auch dies sollte Teil des Fürsorgepakets des Arbeitgebers sein. Die Gestaltung dieser ist jedoch frei: Sei es eine Küche oder ein freier Raum, eine „Gaming-Zone“ oder ein wirklicher Ruheraum mit Betten und Sofas (Ja, auch dies gibt es in manchen Firmen.). Wichtig dabei ist jedoch nicht die Bezeichnung des Raumes, sondern im Detail geht es hierbei um die Gestaltung. Damit von einem Pausenraum gesprochen werden kann, helfen vor allem Pflanzen, gemütliche Möbelstücke, aber auch gepflegte Sanitär- und Sozialräume.

#4 Firmenwagen:

Eine der wohl größten Gefahrenquellen im Vertrieb stellt der Firmenwagen da. Im Vertrieb verbringen Sie Stunden auf den Straßen und deshalb ist es auch die Pflicht des Arbeitgebers (wenn ein Auto zur Verfügung gestellt wird) ein fahrtaugliches und dem Straßenverkehr angepasstes Gefährt zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet, dass im Winter Winterreifen auf das Auto montiert werden und auch alle anderen technischen Einzelheiten funktionieren, Airbag, Gurt etc. Ich möchte hierbei jedoch nicht davon sprechen, dass der Arbeitgeber dafür zuständig ist, den Wagen bei Schäden oder Reifentausch in die Werkstatt zu bringen, dies würde in großen Firmen definitiv die Kapazitäten überschreiten, dies ist Aufgabe des Arbeitnehmers. Hierbei geht es mehr darum wer welche Leistungen zahlt und zur Verfügung stellt. Dies bedeutet auch, dass jeder Wagen mit einem Erste-Hilfe-Set ausgestattet sein muss.

#5 Mobbing:

Mobbing ist vor allem in Zeiten von Social Media und der Anonymität ein Thema, auch im Vertrieb. Der Leistungsdruck ist wie im #2 Überanstrengung bereits erwähnt ein Problem, für manche mehr und für manche weniger, dennoch darf es nicht außer Acht gelassen werden. Im Detail beschreibt Mobbing ein gezieltes Beleidigen, Ausgrenzen oder Verleumden einer Person, dies kann sich beispielsweise zeigen durch das Zurückhalten wichtiger Arbeitsinformationen, gemeinen (Social Media-)Nachrichten oder Intrigen gegen einen Kollegen. Folgen können sein, dass Ziele nicht eingehalten werden, mangelndes Selbstvertrauen, zunehmende Fehlerhäufigkeit bis hin zu psychischen und physischen Beschwerden. Häufig sind Depressionen und zunehmende Krankheitstage die Konsequenz von Mobbing, die damit verbundenen Kosten der Fehltage und nachlassenden Arbeitsleistung hat der Arbeitgeber zu tragen. In diesem Fall ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wichtig, um solchen Aktionen ein schnelles Ende zu setzen, das Betriebsklima zu verbessern und vor allem den Leistungsdruck zu nehmen. In besonders schlimmen Fällen können auch neutrale Mentoren oder Psychologen zur Hilfe gezogen werden.

Sie sehen, auch im Vertrieb ist die Fürsorgepflicht und Arbeitssicherheit von Bedeutung, weshalb wir Firmen wie gaerner.at schätzen, welche sich speziell auf dieses Thema fokussiert haben, damit Sie, Ihre Kunden und Bekannten im Arbeitsalltag so wenig Gefahren wie möglich ausgesetzt sind.

Autor Judith Ladstätter, MA – Marketingleitung Menschen im Vertrieb Beratungsgesellschaft mbH

 

In diesem Artikel wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei jedoch ausdrücklich mitgemeint.

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